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Häufige Fragen (FAQ)

FAQ Aufklappliste

Wie erhalten wir die Links zu den Datenerhebungen?

Die Schulleitung erhält zu Beginn des jeweiligen Erhebungszeitraums per E-Mail einen schulspezifischen Link, über den die Dateneingabe aufgerufen werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede der zwei Datenerhebungen einen eigenen Link erhalten. Am 28. April erhalten Sie den Link zur Evaluation der Prüfungsmaterialien; am 10. Juni übermitteln wir Ihnen den Link, über den Sie die Prüfungsergebnisse rückmelden können.

Ich bin prüfende Lehrkraft und habe keinen Link zur Evaluation der Prüfungsmaterialien erhalten. Was kann ich tun?

Die Schulleitung erhält den Teilnahmelink zur Weiterleitung an die prüfenden Lehrkräfte. Falls Sie diesen nicht erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Schulleitung. Sollte der Link nicht auffindbar sein, kontaktieren Sie uns über evaluation_3fDje8f-hsathillm.de.

Ist die Teilnahme als Schule in freier Trägerschaft erforderlich?

Ja, die Teilnahme ist gemäß §10 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft verpflichtend. Bitte geben Sie Rückmeldungen zu jeder Abschlussprüfung, die an Ihrer Schule durchgeführt wurde.

Können wir als Berufsfachschule an ZePelin teilnehmen?

Ja, Berufsfachschulen mit BFS 2 im nicht berufsqualifizierenden Bildungsgang können die Ergebnisse der Prüfung zum Erwerb des RSA rückmelden. Hierbei werden die Fächer Deutsch und Englisch erfasst. Die Prüfung im Fach Mathematik wird nicht erfasst, da die Prüfung im berufsbildenden Bereich nicht mit der Prüfung im allgemeinbildenden Bereich vergleichbar ist. Eine Übersicht der einzutragenden Daten finden Sie unter der Rubrik „Erhebungen und Termine".

Was müssen wir tun, wenn eine oder mehrere der Prüfungen nicht an unserer Schule durchgeführt wurden?

In diesem Fall tragen Sie bitte für jede der Prüfungen eine Fehlmeldung ein. Sie finden ein entsprechendes Auswahlkästchen direkt in der Dateneingabe. Fehlmeldungen können nicht per E-Mail erfolgen.

Wieso erhalten wir eine Erinnerungs-E-Mail zur Teilnahme an ZePelin?

Die Erinnerungs-E-Mails helfen sicherzustellen, dass die Fristen zur Teilnahme nicht übersehen werden. Die Erinnerungen werden nur dann versendet, wenn bisher keine oder nicht vollständige Daten eingegeben wurden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie nicht wissen, was noch fehlt:

evaluation_3fDje8f-hsathillm.de 

Wer wertet die Daten aus?

Sämtliche Daten werden durch das ThILLM-Referat 14 für Empirische Forschung, Evaluation, Qualitätsmonitoring, nationale und internationale Bildungsvergleiche ausgewertet.

Unsere Schule hat keine zeitlichen oder personellen Ressourcen, um am ZePelin-Verfahren teilzunehmen. Was können wir tun?

Wir verstehen, dass die Dateneingabe mit gewissem Aufwand verbunden ist. Dennoch möchten wir Sie bitten, sich die Zeit zu nehmen. Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen stellen ein zentrales Outcome von Bildungsprozessen dar – eine umfängliche Erfassung ist für das Bildungssystem in Thüringen also von zentraler Bedeutung. Die Teilnahme an ZePelin ist, ebenso wie die Durchführung der Prüfungen selbst, gesetzlich verpflichtend (siehe §40b Abs. 5 ThürSchulG und §10 Abs. 1 ThürSchfTG). Bei Nichtteilnahme sind wir daher angehalten, die zuständige Schulaufsicht einzubeziehen.

Es gibt bei uns Schülerinnen und Schüler, die eine schriftliche Prüfung in einem Fach nicht bestanden haben und daher nicht zu weiteren Prüfungen in den anderen Fächern angetreten sind. Wie werden diese Schülerinnen und Schüler erfasst?

Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn eine Schülerin oder ein Schüler das Prüfungsverfahren zwar begonnen hat, aber vorzeitig abgebrochen hat, weil er oder sie bereits eine der schriftlichen Prüfungen nicht bestanden hat.

In der Dateneingabe zur Erfassung der Prüfungsergebnisse sind diese Schülerinnen und Schüler wie folgt zu erfassen:

  1. Im der Eingabemaske unter „Prüfungsteilnehmende“ zählen diese Schülerinnen und Schüler zur Anzahl derjenigen, die die Prüfung nicht bestanden haben.
  2. Tragen Sie die Noten der Schülerinnen und Schüler für jede Prüfung ein, an der Sie (noch) teilgenommen haben.
  3. Sie finden in der Dateneingaben bei den schriftlichen Prüfungen ein Eingabefeld „Wie viele Schüler/innen haben die Prüfung im Fach nicht angetreten?“; bitte geben Sie dort die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ein, die das Prüfungsverfahren abgebrochen haben und daher nicht an dieser Prüfung teilgenommen haben.

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Kontakt ZePelin

Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
Referat 1 4 | Empirische Forschung, Evaluation, Qualitätsmonitoring, nationale und internationale Bildungsvergleiche

evaluation_3fDje8f-hsathillm.de