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Die Schulleitung erhält zu Beginn des jeweiligen Erhebungszeitraums per E-Mail einen schulspezifischen Link, über den die Dateneingabe aufgerufen werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede der zwei Datenerhebungen einen eigenen Link erhalten. Am 28. April erhalten Sie den Link zur Evaluation der Prüfungsmaterialien; am 10. Juni übermitteln wir Ihnen den Link, über den Sie die Prüfungsergebnisse rückmelden können.
Die Schulleitung erhält den Teilnahmelink zur Weiterleitung an die prüfenden Lehrkräfte. Falls Sie diesen nicht erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Schulleitung. Sollte der Link nicht auffindbar sein, kontaktieren Sie uns über evaluation_3fDje8f-hsathillm.de.
Ja, die Teilnahme ist gemäß §10 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft verpflichtend. Bitte geben Sie Rückmeldungen zu jeder Abschlussprüfung, die an Ihrer Schule durchgeführt wurde.
Ja, Berufsfachschulen mit BFS 2 im nicht berufsqualifizierenden Bildungsgang können die Ergebnisse der Prüfung zum Erwerb des RSA rückmelden. Hierbei werden die Fächer Deutsch und Englisch erfasst. Die Prüfung im Fach Mathematik wird nicht erfasst, da die Prüfung im berufsbildenden Bereich nicht mit der Prüfung im allgemeinbildenden Bereich vergleichbar ist. Eine Übersicht der einzutragenden Daten finden Sie unter der Rubrik „Erhebungen und Termine".
In diesem Fall tragen Sie bitte für jede der Prüfungen eine Fehlmeldung ein. Sie finden ein entsprechendes Auswahlkästchen direkt in der Dateneingabe. Fehlmeldungen können nicht per E-Mail erfolgen.
Die Erinnerungs-E-Mails helfen sicherzustellen, dass die Fristen zur Teilnahme nicht übersehen werden. Die Erinnerungen werden nur dann versendet, wenn bisher keine oder nicht vollständige Daten eingegeben wurden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie nicht wissen, was noch fehlt:
Sämtliche Daten werden durch das ThILLM-Referat 14 für Empirische Forschung, Evaluation, Qualitätsmonitoring, nationale und internationale Bildungsvergleiche ausgewertet.
Wir verstehen, dass die Dateneingabe mit gewissem Aufwand verbunden ist. Dennoch möchten wir Sie bitten, sich die Zeit zu nehmen. Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen stellen ein zentrales Outcome von Bildungsprozessen dar – eine umfängliche Erfassung ist für das Bildungssystem in Thüringen also von zentraler Bedeutung. Die Teilnahme an ZePelin ist, ebenso wie die Durchführung der Prüfungen selbst, gesetzlich verpflichtend (siehe §40b Abs. 5 ThürSchulG und §10 Abs. 1 ThürSchfTG). Bei Nichtteilnahme sind wir daher angehalten, die zuständige Schulaufsicht einzubeziehen.
Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn eine Schülerin oder ein Schüler das Prüfungsverfahren zwar begonnen hat, aber vorzeitig abgebrochen hat, weil er oder sie bereits eine der schriftlichen Prüfungen nicht bestanden hat.
In der Dateneingabe zur Erfassung der Prüfungsergebnisse sind diese Schülerinnen und Schüler wie folgt zu erfassen:
Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
Referat 1 4 | Empirische Forschung, Evaluation, Qualitätsmonitoring, nationale und internationale Bildungsvergleiche